Bauvorschriften
Deutschland: Die Höhe der Geländer werden von Oberkante Podest bis Oberkante Handlauf gemessen. Im Einzelnen gelten folgende Mindestmaße: Geländerhöhen in Deutschland gemäß DIN 18065: 2011-06, - bis 12 m Absturzhöhe in Wohngebäuden bzw. in allen Gebäuden, die nicht Arbeitsstätten sind 900 mm, - in Arbeitsstätten 1000 mm, - über 12 m Abzturzhöhe in allen Gebäuden 1100 mm.
Österreich: Geländerhöhen in Österreich gemäß ÖNORM B 5371:2010-09, - höhen von Geländern müssen mindestens 900 mm erforderlichenfalls 1000 mm betragen, - bei Absturzhöhen über 12 m muss die Umwehrungshöhe mindestens 1100 mm betragen. Bauordnungsrechtlich ist die OIB - Richtlinie Nutzungssicherheit zu beachten.
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